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AGB
Allgemeine Vermietbedingungen
1. Fahrzeugnutzung
a) Der Mieter ist dazu verpflichtet das Fahrzeug fachgerecht und schonend zu
behandeln. Es ist auch darauf zu achten, dass sich das Fahrzeug immer in einem
verkehrsicheren Zustand befindet und schon bei geringen Mängeln dies dem
Vermieter zu informieren gilt.
b) Alle Fahrzeuge sind grundsätzlich, wenn nicht anders vereinbart ist,
Nichtraucher-Fahrzeuge. Bei Verstoß wird eine Strafe von 10€ berechnet.
c) Sollte während der Mietzeit eine Reparatur nötig sein, um die Verkehrsicherheit
oder den Betrieb des Fahrzeugs zu gewähren, so kann eine Vertragswerkstatt
beauftragt werden, sofern die Reparatur nicht 50€ übersteigt. Eine Rechnung
muss dann bei uns eingereicht werden.
d) Das Fahrzeug wird sauber und mit vollem Kraftstofftank übergeben und
in diesem Zustand wird das Fahrzeug auch erwartet. Sollte das Fahrzeug nicht
voll getankt sein oder sich in einem schmutzigen Zustand befinden, so wird eine
Gebühr von 15€ für die Reinigung und zzgl. Benzinkosten erhoben.
e) Dem Mieter ist es untersagt das Fahrzeug für folgende Zwecke zu nutzen:
- zur Teilnahme am Fahrsicherheitstraining, zu Testzwecken und zum Motorsport.
- für das Befördern von gefährlichen, leicht entzündlichen
und giftigen Stoffen.
- zur Weitervermietung.
- zur Nutzung von Straftaten.
- zur Benutzung außerhalb vom öffentlichen Straßenverkehr.
f) Die Mietfahrzeugnutzung beschränkt sich auf alle Länder innerhalb
der EU.
g) Das Führen des Fahrzeug unter Alkohol, Drogen und sonstigen Stoffen,
die das Fahrverhalten beeinflussen, ist strengstens untersagt.
h) Eine Zuwiderhandlung der oben genannten Bestimmungen berechtigt OrangeCar
den Mietvertrag zu kündigen und weiitere Schadenansprüche einzufordern.
2. Vorraussetzung des Mieter
a) Der Mieter und Fahrer müssen
im Besitz eines gültigen Führerschein und Personalausweis/ Reisepass
sein.
b) Ein Mindestalter von 21 Jahren und 1 Jahr Fahrerfahrung wird vorrausgesetzt.
Sollte dies nicht der Fall sein, so wird eine gesonderte Gebühr erhoben.
c) Als Sicherheit wird zu dem errechneten Mietbetrag noch eine Kaution von 100€
reserviert. Die Kaution wird dann bei der Fahrzeugabgabe sofort zurück
gezahlt oder dem offenen Betrag verrechnet.
d) Sollte ein weiterer Fahrer des Mieters das Fahrzeug nutzen wollen, so werden,
wie auch vom Mieter alle Dokumente benötigt.
3. Reservierungen, Stornierungen und Kündigung
a) Sollte das Fahrzeug vom Mieter
nicht spätestens eine Stunde nach der vereinten Zeit übernommen werden,
so besteht keine Reservierungsbindung vom Vermieter mehr.
b) Reserviert werden kann per E-Mail oder telefonisch sowie WhatsApp, Facebook
u.a..
c) Gebührenfreie Stornierungen und Mietzeitänderungen müssen
24 Stunden vor Mietbeginn erfolgen, ansonsten wird eine Entschädigungsgebühr
von 10€ bei mind. 12 Stunden und 15€ bis max. 6 Stunden vorher berechnet.
d) OrangeCar kann aus wichtigen
Gründen den Vertrag mit dem Mieter fristlos kündigen. z.B. bei
- Verschlechterung der Fahrtauglichkeit.
- offene Rechnungen.
- unsachgemäßer Gebrauch des Fahrzeugs.
- vermehrter Unfallgefahr.
- Missachtung und Gefährdung des Verkehrs.
- vorsätzlich mutwilliger Beschädigung des Fahrzeuges.
- falschem Gebrauch des Fahrzeugs, wie Begehung einer Straftat.
Bestehen mehrere Mietverträge, so kann der Vermieter auch die fristlos
kündigen und der Mieter hat dann die Fahrzeuge unverzüglich samt den
Fahrzeugpapieren, sämtlichen Zubehör und aller Schlüssel dem
Vermieter abzugeben.
4. Fahrzeugrückgabe
a) Der Mieter verpflichtet das
Fahrzeug zum Ablauf der Mietzeit abzugeben. Sollte der Mieter das Fahrzeug weiterhin
noch benutzen wollen, so muss er einen neuen Mietvertrag beim Vermieter einholen.
b) Verspätungen bis zu 1 Stunde sind kostenfrei, jedoch greift bei einem
Schaden nicht mehr die Haftpflichtversicherung ein. Nach 1 Stunde fallen dann
weitere Gebühren an.
c) Das Fahrzeug muss am vereinbarten Ort, während der Geschäftszeiten
zurückgebracht werden. Es sei denn es ist anders vereinbart.
d) Das Fahrzeug sollte zurückgegeben werden wie es auch übergeben
worden ist, also voll getankt und sauber.
e) Neue Beschädigungen müssen unverzüglich dem Vermieter gemeldet
werden.
5. Verhalten bei Unfällen und sonstigen Schadensfällen
a) Der Mieter hat nach einem Unfall, Diebstahl und sonstigen Schaden sofort die Polizei zu benachrichtigen. Es muss ein Bericht und eine Skizze über den Schadenshergang vom Mieter angefertigt werden.
6. Haftung des Vermieters
a) Der Vermieter haftet bei grober
Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes. Die Haftung erfasst nur die Gesundheit
und den Körper. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht
werden.
b) Der Vermieter übernimmt nicht die Haftung, wenn Gegenstände im
Fahrzeug zurückgelassen werden.
7. Haftung des Mieters
a) Bei Unfallschäden, Diebstahl
und unsachgemäßer Bedienung des Fahrzeuges oder Verstöße
der vertraglichen Vereinbarungen haftet der Mieter für die Kosten und Gebühren.
Der Mieter haftet durch ihn verursachte Schäden und auch durch unsachgemäßen
Umgang mit dem Fahrzeug. Dies kann auch Schäden beinhalten, wie durch falschen
Kraftstoff oder auch falsche Schaltung der Gänge. Zudem können Folgekosten,
wie Wertminderung, Abschleppkosten, Verwaltungsgebühren und weitere Kosten
die in Verbindung mit dem Schaden sind entstehen.
b) Wird eine Selbstbeteiligung vertraglich vereinbart, wird bei einem Schaden
eine Kostenpauschale 15€ oder 30€ zzgl. der Selbstbeteiligung erhoben. Die Selbstbeteiligung
erfasst Beschädigungen, die durch einen Unfall oder durch äußere
Einwirkungen entstanden sind. Die Haftung erlischt bei unsachgemäßer
Bedienung des Fahrzeugs.
c) Bei Schäden, die vorsätzlich verursacht worden sind oder die während
eines Verstoßes gegen die Vermietbedingungen entstanden sind, müssen
vom Mieter selbst getragen werden.
d) Der Mieter haftet für sämtliche in dem Mietzeitraum verursachte
Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Verkehrs -
und Ordnungsvorschriften. Sollte derartige Verstöße der Vermieter
bekommen, so wird eine Aufwandpauschale von 10€ pro Anfrage erhoben.
e) Komplette Haftung übernimmt der Mieter beim Fahren unter Alkohol - oder
Drogeneinfluss.
8. Haftpflichtversicherung
a) Die Haftpflichtversicherung deckt die Summe bei Sach - und Vermögensschäden mit ***€ und für je geschädigte Person mit ***€ ab.
9. Mietpreis
a) Es gelten die Preise die auf
der Preisliste aufgeführt sind.
b) Weitere Zusatzkosten werden im Vertrag vermerkt und aufgeführt.
c) Die Kaution kann durch evtl. entstandene Zusatzkosten verrechnet werden.
d) Wird das Fahrzeug früher abgegeben, so hat der Mieter keinen Anspruch
auf Preisminderung.
e) Der Mieter hat bei der Fahrzeugabnahme die Vertragskosten mitzubringen inkl.
Kaution.
10. Allgemeine Bestimmungen
a) Der Mieter stimmt beim Unterschreiben
des Mietvertrages der AGB zu.
b) Alle Rechte und Pflichten aus der AGB wirken ausnahmslos, sowohl auf den
Vermieter als auch auf den Mieter.
c) Forderungen gehen zu Lasten des im Vertrag angegebenen Mieters.